Bestattungs- und Beisetzungsgarten
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![]() Feuerhalle überführt. Nach der Kremation wird die Asche in eine Aschenkapsel gefüllt. „Wenn ich einmal nicht mehr bin, streut meine Asche in den Wind.“ – Wer diesen letzten Wunsch an seine Angehörigen hat, ist hierzulande chancenlos. Das Verstreuen der Asche ist in Österreich verboten. Die Asche des Verstorbenen muss auf einem Friedhof im Erdgrab oder in einer Urnennische beigesetzt werden. Mit Bewilligung der Gemeinde ist es auch möglich, die Urne „zu Hause“ pietätvoll aufzubewahren.
Grundsätzlich muss (in Österreich) jede Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden. Erlässt die Gemeinde, in der die Urne beigesetzt werden soll, jedoch einen Bescheid, der die Beisetzung auf privatem Grund erlaubt, so darf die Urne den Angehörigen ausgehändigt werden. Das Gesetz schreibt als Voraussetzung eine pietät- und würdevolle Beisetzung vor. Es liegt also im Entscheidungsspielraum der Behörde, ob z.B. die Aufbewahrung in einer Wohnung zulässig ist. Der Bescheid verfällt jedoch, sobald das Grundstück verkauft wird. Dann ist die Urne wieder auf einen Friedhof zu überstellen.
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