Auslandstodesfall
 
Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung der Angehörigen durch die österreichische Vertretungsbehörde, die bei allen weiteren Veranlassungen behilflich ist. Auch bei einem Todesfall im Ausland wenden Sie sich am besten an ein österreichisches Bestattungsunternehmen.