Behördenwege
Am Sterbeort zuständigen Standesamt ist die Eintragung im Sterbebuch (Anzeige des Todes) vorzunehmen.
Diese Arbeit übernehmen wir gerne für Sie.
Mitzubringende Dokumente:
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"Anzeige des Todes" (Todesbescheinigung)
sowie die Personaldokumente des Verstorbenen (soweit vorhanden):
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Geburtsurkunde
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Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Auszug aus der Heimatrolle)
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Heiratsurkunde
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Meldezettel
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bei Verwitweten zusätzlich: - Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
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bei Geschiedenen: - Scheidungsurteil
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bei Akademikern: - urkundlicher Nachweis des akademischen Grades
Vom jeweiligen Standesamt werden verständigt:
- das Geburtenbuch
- die Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
- die Meldebehörde
- die Wählerevidenzstelle
- Das Verlassenschaftsgericht verständigt automatisch den Notar, der laut Verteilungsordnung festgesetzt ist und die Verlassenschaftsabwicklung übernimmt.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Notar seines Vertrauens damit zu beauftragen! - die OÖ Gebietskrankenkasse
- die Bezirkshauptmannschaft
- die Bundesanstalt "Statistik Austria"
Nach der Eintragung im Sterbebuch werden vom Standesamt eine Abschrift aus dem Sterbebuch und eine nur für Sozialversicherungszwecke gültige Todesbestätigung ausgefolgt.
Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei manchen Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für den Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt.
Da für die Geltenmachung von Versicherungsansprüchen und anderes mehr als eine Abschrift aus dem Sterbebuch erforderlich sit, wird die ausstellung einer entsprechenden Anzahl solcher Abschriften empfohlen.